Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verteiler: Bestandteil Offerte / Bestandteil Auftrag von Lars Meier Heizung / Sanitär
Rev. 03.08.2026
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil, des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.
Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Weitere oder anderslautende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten.
Es gelten die SIA Normen SIA118/380 und SIA118 soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.
2. Offerten
Offerten der Firma Lars Meier Heizung / Sanitär sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, während einem Monat gültig.
Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden. Alle Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen und Muster usw. bleiben geistiges Eigentum der Firma Lars Meier Heizung / Sanitär und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt, kopiert, noch Dritten mitgeteilt oder sonst wie zugänglich gemacht werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche von der Firma Lars Meier Heizung / Sanitär erstellten Offertunterlagen auf Verlangen zurückzugeben.
3. Vertragsabschluss / Preise
Der Werkvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde die Annahme schriftlich oder mündlich bestätigt hat.
Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
Die Firma Lars Meier Heizung / Sanitär bleibt frei in der Wahl ihrer Subunternehmer und Lieferanten. Material, Apparate und Fabrikate werden im Rahmen gleicher Qualität, Funktion und Leistung geliefert.
Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich. Mehrpreise werden auf derselben Kalkulationsbasis wie die Hauptofferte erstellt. Minderpreise werden immer netto / netto in Abzug gebracht.
Regiearbeiten werden nach den aktuell gültigen Tarifen der Suissetec abgerechnet. Allfällige Rabatte und Skonto gelten nicht auf Regiearbeiten.
Ab dem Stichtag der Teuerungsvergütung erfolgt die Verrechnung nach KBOB. Stahl- und Kunststoffpreise werden individuell nach Herstellerindex verrechnet.
Die Firma Lars Meier Heizung / Sanitär hat Anspruch auf monatliche Abschlagszahlungen.
Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen und Abschlagszahlungen innert 30 Tagen netto zu bezahlen.
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Lars Meier Heizung / Sanitär, Hintere Gasse 60, 2554 Meinisberg;
+41 79 826 20 10, info@meier-hesa.ch, www.meier-hesa.ch
Bei Zahlungsverzug / Mahnung kann die Firma Lars Meier Heizung / Sanitär eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 in Rechnung stellen. Inkasso- und Betreibungsgebühren werden zusätzliche belastet.
Der Vertragspartner anerkennt Suissetec als Stelle für die Gewährung von Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 der SIA Norm 118 und verzichtet darauf, einen Garantievertrag im Sinne von Art. 111 des OR zu fordern.
Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe, der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 der SIA Norm 118 sind alle Rückbehaltsmöglichkeiten gemäss Art. 82 des OR ausgeschlossen.
Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.
Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner die AGB der Firma Lars Meier Heizung / Sanitär als verbindlich.
4. Ausführung
Die Firma Lars Meier Heizung / Sanitär legt den Zeitpunkt der Ausführung mit dem Kunden gemeinsam fest.
Der Kunde übergibt sämtliche erforderlichen Grundlagen zur Planung und Arbeitsvorbereitung rechtzeitig an die Firma Lars Meier Heizung / Sanitär.
Ausführungspläne und Apparate sind der Firma Lars Meier Heizung / Sanitär vor Inangriffnahme der Arbeiten mittels „GZA“ freizugeben. Produkte und Materialien werden auf Grund dessen beschafft und können nicht zurückgenommen werden.
Ansonsten werden 20% vom Materialwert für den Aufwand in Rechnung gestellt.
Die Ausführungsplanung versteht sich als einmalige Leistung. Aufwendungen durch Änderungen der Grundlagen wie Architektenpläne, Produktewahl etc. werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
Bei Aufteilung in Etappen behält sich die Firma Lars Meier Heizung / Sanitär vor, Zuschläge in Rechnung zu stellen.
Für den Montagebeginn werden kostenlos zur Verfügung gestellt resp. vorausgesetzt:
- Stockwerkweise respektive in jeder Nasszelle einen Meterriss.
- Stockwerkweise Stromprovisorien, die den gegebenen Anforderungen entsprechen (Stromabsicherung).
- Abschliessbaren Raum (kostenlos, mit Strom und Licht).
- Sämtliche Decken und Aussparungen vorgängig ausgeschalt.
- Werkplatz
- Freier Zufahrtsweg zur Baustelle für Material- und Werkzeugablad.
- Einlegetermine sind mind. 1 Woche im Voraus bekannt zu geben.
- Definitive Küchenpläne und/oder die definitiven Detailpläne Badezimmer.
- Kernbohrungen gemäss Aussparungsplan oder unseren Angaben.
5. Garantie / Abnahmen
Die Firma Lars Meier Heizung / Sanitär kann Zwischenabnahmen und Schlussabnahmen verlangen. Es wird ein Protokoll erstellt und gegenseitig unterzeichnet. Bei Fernbleiben der Abnahmen trotz Aufgebot gilt das Werk als abgenommen.
Die Garantiefrist beginnt mit der Abnahme des Werkes resp. mit der Übergabe der Schlussrechnung. Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf Fabrikationsfehler / Montagefehler oder Defekte, die bei normalem Betrieb, unter Ausschluss normaler Abnützung, während der Garantiezeit auftreten. Schadenersatz und Regressansprüche sind von der Garantie ausgeschlossen.
6. Bauschäden
Die Firma Lars Meier Heizung / Sanitär übernimmt keine Haftung für Medienleitungen irgendwelcher Art, die nicht sichtbar (z.B. Unterputz) verlegt sind und beim Bohren oder Spitzen beschädigt werden.
Die Firma Lars Meier Heizung / Sanitär übernimmt keine Haftung für Bauschäden (Durchstiche oder Spaltenbildung) am Mauerwerk, die durch Spitzarbeiten meiner entstehen.
Die Montage erfolgt nur auf handelsübliche Wandplatten. Bohrungen in harte Platten (Bodenplatten) werden nach Aufwand verrechnet und auf Risse und Sprünge wird keine Garantie übernommen!
Bei bauseitig geliefertem Material wird auf der Montage und Material jegliche Garantie abgelehnt. Kommt es zu einem Garantiefall oder Wasserschaden, haftet der Eigentümer alleine. Die Firma Lars Meier Heizung/Sanitär übernimmt nur die Garantie und Verantwortung auf dem von ihr geliefertem Material.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Biel. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
Die Firma
Lars Meier Heizung / Sanitär
Hintere Gasse 60
2554 Meinisberg
info@meier-hesa.ch
www.meier-hesa.ch
+41 79 826 20 10
Inhaber Lars Meier
Die AGBs können hier heruntergeladen werden