Abschaffung Eigenmietwert
Ab dem 1. Januar 2029 ist kein Abzug vom Liegenschaftsunterhalt mehr möglich.
Für Eigenheimbesitzer lohnt es sich, Renovationen und Reparaturen rechtzeitig in Angriff zu nehmen.
Link zu Medienmitteilung vom Bundesrat
Ab dem 1. Januar 2029 ist kein Abzug vom Liegenschaftsunterhalt mehr möglich.
Für Eigenheimbesitzer lohnt es sich, Renovationen und Reparaturen rechtzeitig in Angriff zu nehmen.
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